BEWERTUNG VON WOHNIMMOBILIEN

Verkehrswertguachten – nach § 194 BauGB

In besonderen Lebenssituationen z.B. bei Scheidung oder Erbschaft ist eine fundierte und rechtssichere Immobilienbewertung notwendig, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einen solchen Verkehrswertgutachten ist ein deutlich höher Aufwand notwendig, als z.B. bei der Erstellung einer Marktpreiseinschätzung im Zuge eines geplanten Immobilienverkaufs. Büroinhaber Benjamin Burkhart, hat sich bei der DEKRA seine Qualifikation als Sachverständiger für Immobilienbewertung zertifizieren lassen (Stufe D1).      

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Nach Aufwand und
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