BEWERTUNG VON WOHNIMMOBILIEN

Verkehrswertguachten – nach § 194 BauGB

In besonderen Lebenssituationen z.B. bei Scheidung oder Erbschaft ist eine fundierte und rechtssichere Immobilienbewertung notwendig, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einen solchen Verkehrswertgutachten ist ein deutlich höher Aufwand notwendig, als z.B. bei der Erstellung einer Marktpreiseinschätzung im Zuge eines geplanten Immobilienverkaufs. Büroinhaber Benjamin Burkhart, hat sich bei der DEKRA seine Qualifikation als Sachverständiger für Immobilienbewertung zertifizieren lassen (Stufe D1).      

Honorar

Nach Aufwand und
individueller Vereinbarung

VEREINFACHTE MARKTPREISEINSCHÄTZUNG

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I_Wuerfel_Immobilienbewertung

GEMÄß § 24 BelWertV

Bestandsaufnahme von Immobilien

Für Banken sind wir bereits seit Jahren ein verlässlicher Partner und haben weit über 5.000 Objektbesichtigungen gem. § 24 Beleihungswertverordnung (BelWertV) durchgeführt. Dabei werden die Immobilien entsprechend von uns in Augenschein genommen und dokumentiert. Zusätzlich erstellen wir relevante Unterlagen wie z. B. Wohnflächenberechnung, Bruttogrundflächenberechnung oder Grundrisse. Alle unsere Mitarbeiter in diesem Bereich sind von der akkreditierten Zertifizierungsstelle HypZert entsprechend qualifiziert.

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Ihr Ansprechpartner Benjamin Burkhart
0152 25659299
bb@smart-immoprojekt.de